Designs und Muster

Designs und Muster

Designs und Muster sowie Schriften (typographische Zeichen) können im Rahmen des Design- bzw. Geschmacksmusterrechts geschützt werden. Dem Schutz zugänglich ist ein Design oder ein Muster, wenn es neu ist und Eigenart aufweist und sich so von den bislang bekannten Formen abhebt. Das Geschmacksmusterrecht ermöglicht somit den Schutz von Objekten, die über ästhetische Gestaltungsformen, Farben, Formen und Strukturen positive Wahrnehmungen bei Marktteilnehmern erzielen und damit unter anderem auch die Kaufentscheidung beeinflussen können.

Die Schutzdauer eines eingetragenen Designs bzw. Geschmacksmusters kann bis zu 25 Jahren betragen. Geschmacksmuster- bzw. Designrechte können national (z.B. beim Deutschen Paten- und Markenamt (DPMA) oder dem United States Patent and Trademark Office (USPTO)) oder regional (z.B. EU-weit beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM)) beantragt und erteilt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer internationalen Anmeldung bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).

Wenngleich das Design bzw. Geschmacksmuster ein eigenständiges Schutzrecht ist, kann auch dessen Verwendung als ergänzendes Schutzrecht sinnvoll sein. Beispielsweise können durch ein ergänzendes Design bzw. Geschmacksmuster die ästhetischen Aspekte (z.B. die Form) einer Innovation geschützt werden, während parallel dazu die technischen Aspekte derselben Innovation durch ein technisches Schutzrecht geschützt werden.

Ein eingetragenes Design/Geschmacksmuster bietet dem Inhaber grundsätzlich die Möglichkeit, von Dritten die Unterlassung der Benutzung des geschützten Musters und Schadensersatz für durch eine schuldhafte Verletzung entstandene Schäden zu verlangen. Darüber hinaus können weitere Ansprüche wie beispielsweise ein Anspruch auf Vernichtung der verletzenden Erzeugnisse entstehen, der ggf. in Zusammenarbeit mit den Zollbehörden der einzelnen Staaten gerichtlich durchgesetzt werden kann.

Gerne erstellen wir die Anmeldeunterlagen für Ihr Design/Geschmacksmuster und vertreten Sie in den entsprechenden Anmeldeverfahren vor dem DPMA, dem HABM und der WIPO. Selbstverständlich übernehmen wir erforderlichenfalls ebenfalls die Koordination von Design- bzw. Geschmacksmusteranmeldungen im Ausland und die Durchsetzung und Verteidigung Ihrer bereits geschützten Designs/Geschmacksmuster.