Schutzrechte
Innovationsschutz
Innovationen sind für moderne Unternehmen unabdingbar und zumeist kostenintensiv. Gewerbliche Schutzrechte können diese Investitionen und Innovationen neben einem gegebenenfalls bestehenden urheber- oder wettbewerbsrechtlichen Schutz besonders effizient absichern. Die gewerblichen Schutzrechte ermöglichen das gezielte Vorgehen gegen Nachahmungen und unrechtmäßige Verwertungen von Innovationen. Sie sichern so den verdienten Erfolg langfristig.
Die Wahl der Schutzrechte
Häufig kann eine Innovation durch ein einzelnes Schutzrecht nicht umfassend geschützt werden. Ein optimiertes Schutzrechtskonzept sollte auch die individuellen Unternehmensziele berücksichtigen. Der Begriff der „gewerblichen Schutzrechte“ bezieht sich auf eine Vielzahl verschiedener Schutzrechtsarten, die jeweils andere Aspekte einer einzelnen Innovation schützen können.
Die einzelnen Schutzrechte unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Schutzvoraussetzungen, ihres räumlichen und zeitlichen Schutzes und der einzuhaltenden Verfahren voneinander. Systematisch werden sie häufig in technische und in nichttechnische Schutzrechte unterteilt.
Technische Schutzrechte - Patente und Gebrauchsmuster
Die Technische Schutzrechte bieten Schutz für technische Lösungen und umfassen im Wesentlichen Patente und Gebrauchsmuster. Geschützt werden können beispielsweise Geräte und Maschinen ebenso wie Substanzen, Wirkstoffe, Verfahren und computer-implementierter Erfindungen (Software).
Nichttechnische Schutzrechte - Marken und Designs/Geschmacksmuster
Marken sind Zeichen, die dazu dienen, Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen der Konkurrenz zu unterscheiden, während Designs/Geschmacksmuster die Erscheinungsform, also das Design eines Produkts schützen. Durch den Schutz von Marken und Designs wird maßgeblich zum Erfolg der Produkte und des Unternehmens beigetragen.
Sortenschutz
Als Sorte werden Pflanzen oder Pflanzenteile in ihrer Gesamtheit bezeichnet und sind so dem Sortenschutz zugänglich.