Patente

Technische Schutzrechte

Patente und Gebrauchsmuster, die sogenannten technischen Schutzrechte, dienen dem Schutz von technischen Entwicklungen und Verfahren, wobei die Verfahren insbesondere auch solche umfassen, die mittels einer Software implementiert sind.

Ein Patent ist ein geprüftes Schutzrecht, welches neben dem Vorliegen formeller Voraussetzungen von den Erteilungsbehörden (z.B. dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Europäischen Patentamt (EPA), dem United States Patent and Trademark Office(USPTO)) auch auf die sogenannten materiellen Schutzerfordernisse geprüft wird. Zu diesen zählt beispielsweise die Neuheit, die durch einen Vergleich mit dem Stand der Technik ermittelt wird. Auch die Frage nach dem Vorliegen der notwendigen erfinderischen Tätigkeit wird auf Basis des bekannten Standes der Technik bewertet. Die Laufzeit von Patenten beträgt 20 Jahre ab ihrem Anmeldetag.

Um den angestrebten räumlichen Schutz für ein Patent zu erlangen, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten. Neben der Anmeldung nationaler Patente vor den nationalen Behörden (z.B. bei dem DPMA zur Erlangung deutscher Patente oder dem USPTO zur Erlangung von US-Patenten), können auch bei regionalen Organisationen, etwa dem EPA, Patente nach dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) angemeldet und erteilt werden. Neben den 27 EU-Staaten gehören dem EPÜ etliche weitere Staaten an. Patente können darüber hinaus alternativ oder ergänzend auch als sogenannte „internationale Anmeldung“ nach dem Vertrag über die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) mit Wirkung für mehr als 140 Staaten angemeldet werden.

Gebrauchsmuster sind ungeprüfte Schutzrechte, die sich trotz einer geringeren Schutzdauer von in Deutschland 10 Jahren und einer oftmals geringeren räumlichen Ausdehnung häufig als ergänzende oder alternative Schutzrechtsart anbieten.

Das Patent- und Gebrauchsmusterrecht stellt eines der Haupttätigkeitsgebiete der Patentanwaltskanzlei 2SPL dar.