Wir führen Patenterteilungsverfahren mit dem Ziel, für Mandanten Patente von höchstem wirtschaftlichem Wert zu erlangen.
Die erfolgreiche Führung eines Patenterteilungsverfahrens erfordert ein überlegtes und zielgerichtetes Vorgehen, um schlussendlich ein Patent mit hohem Nutzen in Händen zu halten.
Ein Patent, das aufgrund eines falsch gewählten Schutzbereichs oder nicht nachweisbarer Anspruchsmerkmale in der Praxis nicht verletzt werden kann, macht sich vielleicht gut in der Erteilungsstatistik, ist aber ein zahnloser Papiertiger.
Wir klären deshalb mit Mandanten während des Patenterteilungsverfahrens genau ab, welches Ziel mit einer Patentanmeldung erreicht werden soll, und achten sehr sorgfältig auf die Durchsetzbarkeit der Ansprüche.
Unser Know-how für Ihren Erfolg
Als Experten in ihren technischen Fokusbereichen sind unsere Patentanwälte in der Lage, subtile Unterschiede zum Stand der Technik zu erkennen und diese plausibel gegenüber Patentprüfern darzulegen.
Aufgrund ihres tiefen technischen Verständnisses und der Kenntnis relevanter Standards sind unsere Patentanwälte auch Ihr idealer Partner bei der Erlangung Standard-Essentieller Patente (SEPs) – insbesondere für Kommunikationsstandards.
Mandantenverständnis und Effizienz
Unsere Patentanwälte sind nicht nur spezialisierte Technikexperten, sie sind auch gute Zuhörer. Sie setzen sich intensiv mit den Bedürfnissen von Mandanten auseinander und klären genau ab, welche Ziele mit einer Patentanmeldung erreicht werden sollen.
Dabei legen wir besonderen Wert auf Effizienz und behalten stets die Kostenseite im Blick. Unser Ziel ist es, nicht nur passende Patente zu erlangen, sondern dies auch auf eine effiziente Weise zu tun.
Dieses Mandantenverständnis ermöglicht es uns, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln und einen echten Mehrwert für unsere Mandanten zu schaffen.
Der Erfolg gibt uns recht.
Nachfolgend sind anonymisierte Erteilungsstatistiken des Europäischen Patentamts (EPA) für einen unserer Mandanten abgebildet, welcher eine hohe Anzahl von Anmeldungen beim EPA verzeichnet. Die Erteilungsrate für von 2SPL betreute Anmeldungen des Mandanten ist deutlich höher als seine durchschnittliche Erteilungsrate.
Zudem zeigt die amtliche Statistik, dass wir im Mittel weniger Mitteilungen nach Art. 94 (3) EPÜ bis zur Entscheidung über die Anmeldung brauchen. Somit erzielen wir für unsere Mandanten bei gleichem Kapitaleinsatz bessere Ergebnisse als andere.
EPO Erteilungsraten (%)
Durchschnittliche Anzahl an Mitteilungen nach Art. 94 (3) EPÜ