Wir verteidigen nicht nur Ihre Patente gegen Einsprüche und Patentnichtigkeitsklagen, sondern helfen Ihnen auch, gegen missliebige Patente Dritter vorzugehen.
Wird ein eigenes Patent im Wege eines Einspruchs oder einer Nichtigkeitsklage angegriffen, ist es für Patentinhaber von großer Bedeutung, das Patent in einem ausreichenden Schutzumfang zu verteidigen – beispielsweise, um ein Produkt weiterhin ausreichend gegenüber Patentverletzung zu schützen oder die Standardessentialität eines Patents zu erhalten.
Unsere Patentanwälte verteidigen die Patente ihrer Mandanten mit Leidenschaft und vollem Einsatz.
Mit ihrer technischen Expertise und ihrer Erfahrung in streitigen Verfahren arbeiten unsere Patentanwälte nicht nur zielsicher Unterschiede zum vorgebrachten Stand der Technik heraus und ersinnen passgenaue rechtliche Argumente, sondern bringen diese auch überzeugend und für Spruchkörper in Einspruchs- und Patentnichtigkeitsverfahren verständlich vor.
Dies erfolgt stets in enger Abstimmung mit dem Mandanten, um das Patent mit einem Schutzumfang, aus dem er den größtmöglichen Nutzen ziehen kann, zu erhalten.
Im Falle eines Angriffs gegen Patente Dritter ist es unser Anspruch, das angegriffene Patent möglichst vollständig aus der Welt zu schaffen, oder das Patent zumindest so weit einzuschränken, dass es für Produkte unserer Mandanten keine Bedrohung mehr darstellt.
Auch hier helfen unseren Patentanwälten ihre hohe technische Spezialisierung und ihre Erfahrung, um Angriffe sowie Argumente zu erarbeiten, die Spruchkörper in Einspruchs- und Patentnichtigkeitsverfahren von der mangelnden Patentfähigkeit des angegriffenen Patents überzeugen.